DoorMaster e.K. - Automatiktüren - Service und Wartung Brandmelder/Rauchmelder-Pflicht Baden-Württemberg

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Zusatzprodukte Rauchmelder

Brandmelder in Wohnungen werden Pflicht

Bis zum 31. Dezember 2014 müssen alle Miet- und Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg mit Brandmeldern ausgestattet werden.

Nachdem es in vielen anderen Bundesländern bereits schon seit Längerem Pflicht ist, hat der Baden-Württembergische Landtag vergangen Juli nun auch eine Vorschrift zur Installation von Brandmeldern in Privatwohnungen eingeführt. DoorMaster fasst für Sie kurz die wichtigesten Fakten zusammen.

Einfacher Brandmelder
Einfacher Brandmelder
 



Rauchmelder Pflicht Baden-Württemberg

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?
Die Rauchmelderpflicht besteht in
  • Privaten Miet- und Eigentumswohnungen
  • Pflegeheimen
  • Krankenhäusern
  • Hotels
  • Weitere Beherbergungsbetrieben
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Alle Schlafräumen, Gästezimmer, Kinderzimmern sowie Rettungswege innerhalb der Wohnung müssen künftig mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Wer ist für die Anbringung zuständig?
Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?
Neubauten in Baden-Württemberg müssen ab sofort mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Wohnungen und Sondergebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014.

Stand: 25.09.13 - Alle Angaben ohne Gewähr
Überprüfung und Instanthaltung von Rauchmeldern und Feststellanlagen
Um als Hotel, Pflegeeinrichtung oder anderer Herbergsbetrieb die Betriebsbereitschaft aller Rauchwarnmelder und Feststellanlagen nach DIN 14677 zu sichern, bietet Ihnen DoorMaster einen Rund-um-Wartungsservice. Mit nur einem Ansprechpartner für die Wartung all Ihrer Rauchmelder, Fluchtwegstüren, Automatiktüren und Tore, profitieren sie nicht nur von klarer Verantwortung und wenig Verwaltungsaufwand, sondern von höchster Servicequalität bei wirtschaftlichen Preisen.

Überprüfung von Rauchmeldern für Mieter und Vermieter
Mit dem neuen Gesetzt in Baden-Würrtemberg liegt die Verantwortung der Betriebsbereitschaft bei den unmittelbaren Besitzern (Mietern) der Wohnung. Es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Verantwortung. Zur rechtlichen Absicherung, auch gegenüber Ihrer Versicherung, können Sie die nach DIN 14676 vorgeschriebene Installation durch DoorMaster prüfen lassen.

Individuelle Beratung zu 'Brandmelder & Schiebetüren':
Tel 07564 / 94 864 - 0 doormaster@doormaster.de

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